Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der mmg Multimedia GmbH

Gültig ab 23.11.2005

1. Allgemeines

Angebote, Lieferungen und Leistungen der mmg Multimedia GmbH (nachfolgend mmg genannt) richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterialien erfolgt durch den Auftraggeber selbst.

2. Angebote

Angebote von mmg sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen oder Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sind erst nach unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgeht.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs- und zusätzliche Dokumentationskosten, unverzollt und ohne Umsatzsteuer. Diese Kosten werden gesondert berechnet und aufgeführt. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise, wie sie sich aus der von mmg veröffentlichen gültigen Preisliste für die Produkte und Dienstleistungen ergeben. Erstbestellungen liefern wir grundsätzlich nur per Nachname aus. Auslandsaufträge erfolgen grundsätzlich unfrei ab Lager Seefeld. Alle zu zahlenden Entgelte sind sofort und nach Rechnungserhalt fällig.

4. Lieferbedingungen

Verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen die mmg die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung behördlicher Anordnungen usw., auch wenn Sie bei Lieferanten von mmg oder deren Unterlieferanten eintreten - hat mmg auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mmg, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Überschreiten daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 3 Monaten, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen im Falle des Rücktritts nicht.

5. Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gefahrenübergang

Verlangt der Auftraggeber die Versendung der verkauften Ware an einen anderen Ort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald mmg die Sache an einen Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben hat.
Falls der Versand ohne Verschulden von mmg unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. mmg versichert die Lieferung auf Kosten des Bestellers, wenn der Bestellers dies wünscht. Der Auftraggeber überprüft unmittelbar nach Erhalt die Ware auf Vollständigkeit und Beschädigung. Bei Rücksendungen trägt der Auftraggeber das Transportrisiko bis zur Übergabe der Ware an uns.

6. Mängel der Sache

Bei Mängelansprüchen hat mmg das Recht auf Nacherfüllung. Ist das von uns gelieferte Produkt mangelhaft, so sind wir nach unsrer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung) berechtigt. Stellen wir beim Einschicken von Geräten zur Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von uns Überprüfungs- und Versandkosten berechnet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Kommt es während der Nacherfüllung zu einem Datenverlust o.ä., kann der Partner daraus keine weiteren Rechte ableiten. Bei Empfang der Ware ist eine sofortige Prüfung auf offensichtliche Mängel vorzunehmen, diese sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. , andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels des gelieferten Produktes verjähren in zwei Jahr ab Ablieferung der Sache.
Zur Mängelbeseitigung ist das schadhafte Produkt mmg möglichst in der Originalverpackung zur Reparatur kostenfrei zuzusenden. Die Rücksendung an den Käufer erfolgt kostenfrei.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die mmg aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden mmg die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum von mmg. Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für mmg als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nur mit Zustimmung von mmg zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an mmg ab. mmg ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an mmg abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber mmg nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum von mmg hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit mmg seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mmg die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist mmg berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch mmg liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8.Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung von mmg zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln begrenzt. Dies gilt nicht, soweit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet werden muss.

9. Software

Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungseinschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.
Die mmg übernimmt keine Haftung für durch überlassene Softwareprogramme entstandenen Schäden.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen mmg und dem Auftraggeber nicht berührt.
Für diese Geschäftsbeziehung und der gesamten Rechtsbeziehungen zwischen mmg und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und für Rechtsbeziehungen mit dem europäischen Ausland das Einheitliche Kaufgesetz (EKG). Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin.

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